Frage von Alexander B. • 12.04.2022
Was halten Sie von der Gleichbehandlung aller Menschen und deren Anspruch auf den allgemeinen Mindestlohn? Warum gilt dies noch nicht für Menschen mit Behinderung in sogenannten Werkstätten?
Antwort von Uta Lücking Bündnis 90/Die Grünen • 19.04.2022
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleichberechtigt, eine Gleichbehandlung zu ermöglichen ist daher Aufgabe der politischen Gremien und der Verwaltung. Aktuell erarbeitet zur genannten Mindestlohnfrage für Menschen, die in Werkstätten beschäftigt sind, eine vom Bund eingesetzte Kommission Vorschläge für ein neues Entgeltsystem; mit der Veröffentlichung der Ergebnisse wird im Herbst 2022 gerechnet. Vorab kann gesagt werden, dass das System „Werkstatt“ sicherlich reformbedürftig ist. Das hat zuletzt das Gerichtsurteil des Arbeitsgerichts Halle gezeigt, da dort ausgeurteilt wurde, dass die aktuelle Rechtslage eben die Werkstattarbeit als Möglichkeit der Teilhabe ansieht, wo es zwar um Wertschätzung, nicht aber um eine Entlohnung nach dem im Arbeitsrecht gültigen Leistungsprinzip geht – hier setzt dann die Reform hoffentlich an. Es ist mir ein großes Anliegen, die Weiterentwicklung eines echten Inklusiven Arbeitsmarkts auch in Zukunft in unserer parlamentarischen Arbeit zum Schwerpunkt zu machen, um Menschen mit Behinderung ihr Recht auf Arbeit und einen gerechten Lohn zu garantieren. In der nun auslaufenden Legislaturperiode haben die GRÜNEN hierzu mit dem Antrag „Inklusion in den Arbeitsmarkt im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention weiterentwickeln – Gleichwertigen Zugang ermöglichen“ eine Diskussionsgrundlage geschaffen, die in einem gemeinsamen Entschließungsantrag aller demokratischen Fraktionen mündete und als wichtiger Teilerfolg gesehen werden kann. Hieran muss auf unterschiedlichen Ebenen weitergearbeiter werden.