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Uta Lücking
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Frage von Alexander B. •

Was halten Sie von den hohen Übergangsgeldern der Amtsbezüge von ausgeschiedenen Politiker/innen, wie zuletzt bei Anne Spiegel?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Die gesetzlichen Regelungen zum genannten Fall entstammen dem Bundesministergesetz von 1949, das zur Aktualisierung sicherlich auf den Prüfstand gehört. Dabei sollten die Besonderheiten eines öffentlichen Amtes in Beziehung dazu gesetzt werden, wie heutzutage mit vergleichbaren Situationen in den Führungsebenen der Wirtschaft verfahren wird. Sicherlich wird eine solche Überprüfung zu neuen Regelungen führen. Die Zahlung von Übergangsgeldern an ehemalige Amtsträger*innen stelle ich im Grundsatz aber nicht in Frage: Der „alte“ Beruf wurde für das Amt aufgegeben und kann nicht ohne Weiteres wieder aufgenommen werden. Die Übergangszeiten in den alten oder einen neuen Beruf müssen daher finanziell von der Gemeinschaft abgesichert werden.