Frage an Ursula von der Leyen von Bredow G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,
für die Sicherheit der Bürger ist lt. Gesetz der Bund zuständig. Dies gilt nicht für die Sondierung und Räumung von gefährlichen Kampfmitteln aus den Weltkriegen. Hier hat der Bund die Zuständigkeiten auf die Bundesländer verlagert. Diese wiederum gaben "den Ball weiter" an die Kommunen mit dem Resultat, dass in diesen jeweils unterschiedliche Bestimmungen gelten. Nun wird gemäß Gesetz der Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück Verdachtspunkte angezeigt werden, als Gefährder dargestellt und ihm wird die volle Haftung übertragen, wenn durch die Explosion eines Blinggängers Personen- und Sachschäden entstehen. Um dieses zu verhindern, hat er die Kosten für eine Sondierung und gegebenenfalls die Kosten für die Evakuierung der Bevölkerung zu tragen. Halten Sie dieses für gerecht?
Mit freundlichen Grüssen
Gabriele Bredow