Frage an Ursula von der Leyen von Martina L. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
ich befrage Sie hier als Ministerin der Verteidigung und als ehemalige Arbeitsministern. Der Wehrbeauftragte ist ein Sprachrohr für die Soldaten, er ist unabhängig, man kann sich an ihn als Whistleblower wenden bei Missständen. Könnten Sie sich dafür einsetzen, dass ein Pflegebeauftragter ähnliche Rechte bekommt: Whistleblower für Bestatter, Pfleger, Ärzte, Apotheker? Meines Wissens hat ein Patientenschützer, ein Pflegebeauftragter nicht dieselben Kompetenzen. Können Sie nachvollziehen, dass es mir - ich bin wie Sie Tochter der nicht traumatherapierten Kriegsgeneration, meine Mutter war dement - nach Einblicken in die Pflege ein Herzensanliegen ist, mich besonders auch für die nicht traumatherapierten alten Soldaten einzusetzen, die gut aus dem Leben begleitet werden sollen? Könnten Sie sich dafür einsetzen, dass der Pflegebeauftragte denselben Status hat wie der Wehrbeauftragte, was heißt: Unabhängigkeit von der Regierung?
Mit freundlichen Grüßen
Martina Lenzen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB. Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, senden Sie bitte direkt an das Bundesministerium der Verteidigung (Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin; E-Mail: bmvgprinfostab@bmvg.bund.de ). Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de ). Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen