Frage an Ursula von der Leyen von Kurt K. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag, Frau Ministerin,
leider habe ich Ärger bei der Nutzung des EU-Behindertenparkscheines. V. Den Polizisten und vor allem den Mitarbeitern von Ordnungsämtern sind nach meinen Erfahrungen die EU- Bestimmungen nicht oder nur selten geläufig. Was können Sie , wenn Sie wieder in den Bundestag oder als Sozialministerin gewählt werden tun, um Klarheit zu schaffen? Die EU-Bestimmungen weichen m.E. etwas von den alten für Deutschland geltenden Regelungen in mancher Hinsicht ab. (Evtl. kann die Aufklärung in wieder in Form eines Interviews geschehen. Sie gaben mir vor Jahren schon ein Interview = Köpenicker Seniorenzeitung).
Für Ihre Antwort danke ich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen Dr. Kurt Kutzschbauch
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de).
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen