Frage an Ursula von der Leyen von Inge H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen
Bezugnehmend auf den Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofs vom 7. November 2013 - Gz.: VI 3 - 2011 - 0116 stelle ich folgende Fragen:
1. Das BMAS und die BA haben festgelegt, dass die erste Rahmenzielvereinbarung der Erprobung des Instruments für den Bereich der Arbeitsförderung dient. Zahlenmäßige Zielwerte enthält die Vereinbarung nicht. Aufgrund der fehlenden Zielgrößen kann eine Bewertung nicht stattfinden. Wie stellen Sie in Zukunft sicher, dass die Erreichung der Ziele durch das BMAS qualitativ und quantitativ erfasst werden, um so die Zielerreichung auszuwerten?
2. Lt. dem Schreiben vom 15. Mai 2013 der BA an den BRH wurde die Interne Revision für das aktuelle Geschäftsjahr mit einer umfänglichen Prüfung zur Zielsteuerung in den Arbeitsagenturen beauftragt. Dieser umfasst weitere zehn Agenturen und ist speziell auf die Identifikation etwaiger Manipulationssachverhalte im Umgang mit dem Zielsystem ausgerichtet (Seite 3 - unten). Kann mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse gerechnet werden?
Vielen Dank!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de).
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen