Frage an Ursula von der Leyen von klaus w. bezüglich Soziale Sicherung
sehr geehrte bundesministerin,
möchte auf diesem wege mal anfragen, ob es sozial ist,das man mit einer rente von 590.-€ im monat rundfunkgebühren bezahlen muss,obwohl hartz 4 empfänger befreit sind.
warum muss man erst einen antrag auf soziale hilfe stellen um davon befreit zu werden.?
ich bin zu 50% schwerbehindert,was natürlich zu wenig ist und diesem staat nichts gilt.
mir wurde meine rente um 10,8% gekürzt weil ich mit 60 in rente gegangen bin.
das war wirklich eine große errungenschaft der damaligen regierung!!!
nur ist diese jetzige regierung auch nicht besser,da sie ja alles miträgt und auch nicht gewillt ist etwas daran zu ändern...
es wäre nett, eine antwort zu erhalten.
mit freundlichen grüßen
klaus würzner
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de).
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen