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Ursula von der Leyen
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Frage von Andrea D. •

Frage an Ursula von der Leyen von Andrea D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

mein Sohn erhält seit ca. 2 Jahren ALG II. In seinem erlernten Beruf hatte er bisher keinen Arbeitsplatz gefunden. In den jeweiligen Eingliederungsvereinbarungen verpflichtete er sich, alles zu tun, um in ein Beschäftigungsverhältnis zu kommen. Den Aufforderungen, sich bei verschiedenen Jobanbietern zu bewerben kam er immer nach. Auch an Informationsveranstaltungen nahm er teil. Bei so einer Veranstaltung wurde ihm mehrfach Informationsmaterial über Umschulungen übergeben. Da er in seinem erlernten Beruf keine Zukunft sieht, hatte er sich dazu entschlossen, eine Umschulung, in diesem Fall zur Fachkraft für Lagerlogistik, zu absolvieren. Dies erläuterte er dem zuständigen Sachbearbeiter im Job-Center und wurde abgelehnt, da er bereits einen Berufsabschluss hat.

Nunmehr hat er sich entschlossen, selbständig nach einem derartigen Ausbildungsplatz zu suchen und auch sehr schnell einen gefunden und die Zusage zur Ausbildung erhalten. Vom Job-Center hatte er im Februar einen Vermittlungsvorschlag erhalten und sich daraufhin beworben. Im März erhielt er ebenfalls einen Vermittlungsvorschlag für die gleiche Zeitarbeitsfirma für den gleichen Job. Da er bereits die Zusage zum Ausbildungsplatz hatte, bewarb er sich kein zweites mal für die gleiche Stelle. Nunmehr erhielt er eine Sanktion in Höhe von 30 % auf das ALG II, d. h. 114,00 EUR pro Monat. Begründung: Die Tatsäche, dass er sich nicht beworben hatte, weil er bereits den Ausbildungsplatz hat, können bei Abwägung seiner persönlichen Einzelinteressen mit denen der Allgemeinheit nicht anerkannt werden. Das heißt also, wer sich selbständig bemüht, kein ALG II mehr zu erhalten, auch wenn es nur ein Ausbildungsplatz ist, wird mit Sanktionen bestraft.

Wieso ist so etwas möglich? Kann das nicht geändert werden?

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Dembovski

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.

Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de ).

Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.