Frage an Ursula von der Leyen von Carsten S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
in der aktuellen Presse kursieren immer wieder Zahlen über die jährlichen Kosten durch HartzIV. Es gibt allerdings keine Differenzierung zwischen reinen Transferleistungen und den Verwaltungskosten. Bitte nennen Sie die konkreten Zahlen für die vergangenen Jahre seit 2009. Nach meiner Einschätzung ist die derzeitige Arbeit der sogenannten Arbeitsagenturen lediglich auf das Fordern gerichtet. Gezielte Förderung von den sogenannten Kunden ist in vielen Fällen nicht zu erkennen. Vielmehr hat man den Eindruck, dass durch die AA zunächst Tatsachen geschaffen werden (Geldleistungen mindern), die durch Sozialgerichte überprüft werden müssen. Ist es aus Ihrer Sicht einfacher die Arbeitssuchenden durch den Sanktions-Druck der AA in den 2. oder 3. 400€ Job zu drücken anstelle einer gezielten Förderung um die Chancen auf ein Einkommen über den Existenzminimum zu erhöhen?
Ebenfalls interessiert mich der Zusammenhang zwischen Kosten der Sozialgerichte bzgl. HartzIV-Klagen und dem Streitwert. Bitte nennen Sie auch hierfür die konkreten Zahlen für die vergangenen Jahre seit 2009. Nach meiner Einschätzung stehen die Kosten der Sozialgerichte im Zusammenhang mit HartzIV-Klagen in einem sehr starken Missverhältnis zu den Streitwerten. Wie stehen Sie zu diesem offensichtlichen Missverhältnis?
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Stelzer