Frage an Ursula von der Leyen von Claudia R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
immer öfter muss ich hören bzw. lesen, dass sie Sanktionen gegen sozial bedürftige Bürger als gerechtfertigt einstufen, wenn diese sich auf ihre freitheitlich-demokratischen Grundrechte berufen und sich nicht bedingunglos den teilweisen zweifelhaften Auflagen der ARGEN unterwerfen. Sie begründen dies damit das diese Bürger ja schließlich vom Geld der Beitrags- und Steuerzahler leben.(Quelle Drucksache des Deutschen Bundestages Anfrage http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/109/1710938.pdf und Antwort http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711459.pdf
Ich habe da eine Frage:
Sie werden doch auch von der Gemeinschaft der Steuerzahler bezahlt. Warum beantworten Sie dann Fragen an Sie nicht?
Die hier veröffentlichte (programmierte) Standardantwort ist keine Antwort, sondern eine Missachtung des Bürgers und Wählers!
Mit freundlichen Grüßen
C.Rauter
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de).
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen