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Ursula von der Leyen
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Frage von Rolf Q. •

Frage an Ursula von der Leyen von Rolf Q. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich widme mich jahrelang Abmahnungen wegen Urheberverstößen über sogenannten Internet Tauschbörsen. Es sind aber mittlerweile bei Abmahnungen in anderen Bereichen gegenüber privaten Verbrauchern 1.000 Gründe bekannt, um teuer abgemahnt werden zu können. Sicherlich verstehe ich, dass ein Urheber Verstöße gegen seine Rechte geltend macht. Kritikpunkte sind hier insbesondere, a) überzogene Streitwerte; b) ein völlig veralteter § 32 ZPO und c) die allgemeine "Sippenhaftung" eines AI (Anschlussinhaber) als Störer. Hier werden völlig lebensfremde Anforderungen an einen AI gestellt. Man hat den Eindruck, dass man über jede Sekunde eine Art "Internetfahrtenbuch" führen muss, um in 3 Jahren bei einer möglichen zivilrechtlichen Klage selbst beweisen zu müssen, was man genau am Tag, Stunde, Minute, Sekunde gemacht und seine Kinder periodisch und schriftlich zu belehren hat. Natürlich gibt es auch negative Seiten, aber im Internet herrschen die gleichen Gesetze wie außerhalb. Das man den Abmahnmissbrauch kennt, macht der Beschluss des Bundesrates (91/13) deutlich, wo man offen über einen Abmahnmissbrauch redet und seinem Einhalt gegenüber privaten Verbrauchern. Es würde doch schon ein scharf formulierter Anwaltsbrief ausreichen, damit man einmal über einen Verstoß informiert wird und andermal ihn nicht wiederholt, statt überzogene Anwaltsgebühren und Schadensersatz sofort einzufordern. Nur geht es hier immer um Privatpersonen die verantwortlich gemacht werden für einen Verstoß, den sie in der Regel nicht einmal selbst getätigt haben, sondern nur allein schuldig sind einen Internetzugang zu besitzen. Wenn ein Abmahnmissbrauch in Deutschland bekannt ist, wäre nicht erforderlich alle Parteien an einen Tisch zu holen, die Erziehung zu einem "Unrechtsbewusstsein" schon in der Schule, gemeinsam mit den Eltern zu beginnen, und endlich einmal ein Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen?

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Quint

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.

Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de ).

Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.