Frage an Ursula von der Leyen von Klaus-Peter H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Frau Dr. von der Leyen,
Von 1974 bis 2011 war ich ununterbrochen angestellt. Aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen wurde meine Position gestrichen und mein Vertrag zum 31.12.2011 aufgelöst. Mit meiner Abfindung wollten wir ursprünglich die Zeit bis zu meiner Rente überbrücken. Es kamen jedoch anders. Ungeplante Kosten, sowie unsicher verlangten unplanmäßige Ausgaben, sodass ich doch wieder arbeiten muss. Ich registrierte ich mich Anfang Dezember 2012 in der Jobbörse. Dabei wurde mir dann auch irgendwann bewusst, dass ich mich auch offiziell auf diesem Portal arbeitsuchend melden muss. Dies tat ich am 1.1.2013. Daraufhin bekam ich dann einen Termin am 14.01.2013. Am 22.01 2013 kam es zum Abschluss eine Eingliederungsvereinbarung mit einer Jobvermittlerin. Für den 05.03.2013 vereinbarte ich einen Termin bei der Leistungsstelle. Bei dieser Gelegenheit wurde mir nun heute zu meiner Verblüffung offenbart, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, da ich in den letzten beiden Jahren nicht insgesamt ein komplettes Jahre gearbeitet habe. Dies kann ich nun wirklich nicht nachvollziehen. Sollte das, trotz aller IT-Möglichkeiten, die Sie anbieten an Begriffsbestimmungen, wie „Arbeitssuchendmeldung“ oder „Arbeitslosmeldung“ liegen? Vielleicht etwa an ein paar Tagen angeblicher Fristüberschreitung? Zumal aufgrund meiner Internetmeldung auch der Terminvorschlag von Ihnen kam, war für mich der nötige Prozess angestoßen. Trotzdem soll ich nun keinerlei Leistung bekommen und all dies, nachdem ich 37 Jahre ununterbrochen im Arbeitsleben stand und fast immer die Höchstbeiträge in die Sozialversicherungen eingezahlt habe?
Daher, meine Frage an Sie Frau Dr. von der Leyen:
Für welche Klientel wurde diese 2 Jahresregelung geschaffen? Es erscheint mir sehr ungerecht, wenn jemand wie ich 37 Jahre arbeitet und anschließend dafür bestraft wird, wenn er versucht, den Staat zu entlasten und die Arbeitslosenquote nicht unnötig in die Höhe zu treiben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de ).
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen