Frage an Ursula von der Leyen von Sonja B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,
wir haben Grenzgänger aus Tschechien in unserem Unternehmen beschäftigt, für die jedes Jahr ein Antrag für den Lohnsteuerabzug NEU gestellt werden muss, das ist für das Unternehmen sowie für den Beschäftigten sehr umständlich. Könnte man das nicht so abändern, dass die einmal beantragte Lohnsteuerbescheinigung für die Dauer der Beschäftigung gilt, bzw. auch die Grenzgänger in das neue ELStAM-Vefahren einbinden. Das würde auch eine Entlastung der Finanzbeamten bedeuten. Warum immer alles so kompliziert gestalten!?
Mit freundlichen Grüßen
PAUL BÖTTGER OHG
Sonja Biendl
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de ).
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen