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Ursula von der Leyen
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Frage von Ingrid R. •

Frage an Ursula von der Leyen von Ingrid R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wer die Quote fordert, noch schlimmer schnell fordert, erreicht damit nur, dass in einer Hauruckaktion mit halbwegs qualifizierten Bewerberinnen das Soll erfüllt wird. Diese neuen „Führungskräfte“ müssen noch nicht einmal das Niveau eines männlichen Mitbewerbers erfüllen, denn es muss ja schnell gehen, also muss aus dem Pool die erforderliche Anzahl gefunden werden. Gut für diese Bewerberinnen, schlecht für die nachfolgenden, vielleicht besser ausgebildeten. Denn wenn die Arbeitgeber nicht mitspielen, werden sie weibliche Arbeitnehmer über das Soll hinaus sicher nicht einstellen.

Warum also an etwas festhalten, wenn das Ziel mit Hilfe des Antidiskriminierungsgesetzes doch viel besser zu erreichen ist? Wer wie meine Tochter ca. 200 Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen geschrieben hat, wovon gerade einmal 73 beantwortet wurden ist natürlich frustriert.
Sie sollten dafür kämpfen, dass jede Bewerbung, die auf eine ausgeschriebene Stelle abgegeben wird, beantwortet werden muss. Der Bewerber hätte dann auch die Möglichkeit, seine Arbeitsbemühungen der Arbeitsvermittlung nachzuweisen und einen Kostenbeleg fürs Finanzamt. Auch sollte die Antwort des Arbeitgebers in einem vereinheitlichten Formblatt bestehen, dass dem Bewerber die Möglichkeit gibt, festzustellen, ob eine Diskriminierung vorliegt. Das Blatt soll alle relevante Tatbestände, also das Geschlecht des erfolgreichen Mitbewerbers, dessen Vorkenntnisse (Berufsabschlüsse, Dienstjahre), Alter, Nationalität und Schwerbehinderung angeben, evtl. auch Besonderheiten die ausschlaggebend für seine Wahl waren.

Dieses Vorgehen ist für externe wie internen Bewerbungen geeignet. Kein Arbeitgeber könnte es sich mehr leisten, bestimmte Gruppen zu diskriminieren. Auch die Ombudsmänner hätten es bei einem Diskriminierungsverfahren ganz einfach: Die abgewiesenen Bewerber müssten nur das Ablehnungsschreiben und ihre eigenen Bewerbungsunterlagen einreichen. Ein großer Schriftverkehr wäre gar nicht weiter erforderlich.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.

Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de ).

Mit freundlichen Grüßen

Team Dr. Ursula von der Leyen

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.