Frage an Ursula von der Leyen von Annette K. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau v. d. Leyen,
7,5 Millionen sind in Deutschland funktionelle Analphabeten, ohne geistige Behinderung mit entsprechender Schulbildung. Leider gibt es keinen mit Rechtsbehelf durchsetzbaren Anspruch auf Förderung für Kinder mit Teilleistungsstörungen. Ich hatte Sie bereits in Ihrer Funktion als Bundesfamilienministerin mehrfach angeschrieben, weil Kinder und Jugendliche mit Teilleistungsstörungen (z.B. Lese- Rechtschreibstörung) in Deutschland erst Anspruch auf Jugendhilfe haben, wenn diese seelische behindert ( § 35 a SGB VIII) sind. Hier die aktuelle Rechtsprechung, wann Kinder und Jugendliche Anspruch auch Förderung haben: "Infolge einer Teilleistungsstörung muss eine seelischen Störung eingetreten sein und die Teilhabe des Betroffenen am Leben in der Gesellschaft mind. 6 Monate beeinträchtigt sein. Dies ist zu bejahen, wenn die seelische Störung nach breite Tiefe und Dauer so intensiv ist, dass sie die Fähigkeit des Betroffenen zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung erwarten lässt, (BVerwGE 112, 98; Urteil vom 26. November 1998 -5 C 38.97- Eine derartige Teilhabebeeinträchtigung ist anzunehmen bei einer auf Versagungsängsten beruhenden Schulphobie, bei einer totalen Schul- und Lernverweigerung, bei einem Rückzug aus jedem sozialen Kontakt oder bei einer Vereinzelung in der Schule oder gleichwertigen Folgen, nicht aber bereits bei bloßen Schulproblemen und Schulängsten, die andere Kinder oder Jugendliche teilen (vgl. BVerG, Urteil vom 26. November 1998; Wenn man ein fröhlicher Analphabet ist bekommt man keine Hilfe. Man muss also mind. 6 Monate Schulschwänzer sein, dann bekommt man Jugendhilfe. Glauben Sie, dass Sie dieses Problem mit Bußgeldern für Schulschwänzer lösen?
Wie gliedern Sie diese Kinder- und Jugendliche, denen in Deutschland erst geholfen wird, wenn diese seelisch behindert sind, später in den Arbeitsmarkt ein?
Annette Kleinke
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de ).
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen