Frage an Ursula von der Leyen von Rudolf L. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Von der Leyen.
Ich bin sehr beeindruckt von dem Thema, wie Sie für ältere Rentnerinen kämpfen.Das hat mich ermuntert, Ihnen eine Frage zu stellen.
Hier die Fakten:.Meine Frau ist 1928 geboren und seit 1953 mit mir verheiratet. Ich habe 1943 mit meiner Brufsaubidung begonnen Und 1947 die Abschlußprüfung gemacht.Im Juni 1943 haben wir grheiratet uns seither gearbeitet. Im Jahr 1954 bekam ich Gelegenheit für einige Jahre in die USA zü gehen, was wir dann auch gemeinsam taten. Im Juli 1954 kam in Cleveland Ohio unere erste Tochter zu Welt, und im Dezember 1955 unsere zweite. Im Juli 1956 gingen wir wieder zuzruck nach Deutschland, wo dann noch zwei weitere Kinder folgten. Meine Frge ist nun: warum bekommt meine Frau für die ersten zwei Kinder keine Erziehungszeiten angerechnet? Ist das korekt, oder was können wir diesbezüglich unternehmen?
Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen:
Rudolf Laüber.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de).
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen