Frage an Ursula von der Leyen von Claudia R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
warum verweigern Sie uns seit 2 Jahren eine effektive Hilfe in einer existenzbedrohenden Notlage?
Auf der Seite Ihres Ministeriums schreiben Sie das soziale Sicherung bedeutet, dem Einzelnen in Notlagen zu helfen.
Bei uns ist das nicht so und Sie und Ihre Mitarbeiter verweisen uns immer an die Agentur für Arbeit wohl wissend, dass die uns in unserer Situation nicht helfen können und dürfen. Gilt das Grundgesetz Art. 1 Abs. 1 nur für Sie und Ihre politischen Mitstreiter, sowie auch für Ihre Mitarbeiter, oder gilt das auch für uns Bürger?
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Rauter
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de ).
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen