Frage an Ursula von der Leyen von Heinz O. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
in dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 18. Juli 2012 (Asylbewerber) heißt es:
"Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht (BVerfG, AZ: 1 BvL 10/10, Leitsatz 2). Als Menschenrecht steht dieses Grundrecht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu. Dieser objektiven Verpflichtung aus Art. 1 Abs. 1 GG korrespondiert ein individueller Leistungsanspruch, da das Grundrecht die Würde jedes einzelnen Menschen schützt (vgl. BVerfGE 87, 209 <228>) und sie in solchen Notlagen nur durch materielle Unterstützung gesichert werden kann (vgl. BVerfGE 125, 175 <222 f.>) (BVerfG v. 18. Juli 2012 – 1 BvL 10/10, Abs-Nr. 89)."
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die ALGII-Regelsätze als Maßstab genommen, es hat aber nicht gesagt, dass diese auch verfassungskonform sind. Insofern wird es auch hier noch abzuwarten sein, ob es zu den Regelsätzen noch eine Entscheidung über deren Höhe gibt.
Wenn, wie oben geschrieben, der ALG II-Regelsatz ein Existenzminimum und garantiertes Grundrecht ist, dann kann man nahezu sicher von der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen ausgehen. Wenn das Überleben in einer existenziellen Notlage von Gegenleistungen abhängig ist, dann widerspricht das dem Sozialstaatsprinzip. Denn man "darf" dann nur überleben, wenn man eine Gegenleistung erbracht hat. Diese Erlaubnis wird mit einer Strafe, Sanktion, entzogen, wenn man diese Gegenleistung nicht erbringt.
Wieso sehen Sie sich aufgrund dieses Urteils nicht verpflichtet, die (ohnehin seit langem in Frage gestellten) Sanktionen umgehend abzuschaffen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de ).
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen