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Ursula von der Leyen
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Frage von Peter Michailo V. •

Frage an Ursula von der Leyen von Peter Michailo V. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Dr.von der Leyen,

ich bin Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit einem gemeldeten Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.Ich schreibe diesen Brief als mündiger Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen .
Gemäß Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950 Art.24 Abs. 2 besteht ein Rechtsanspruch auf :"Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn." Ich bestehe darauf, dass die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des AÜG allen in Nordrhein-Westfalen gemeldeten Leiharbeitsunternehmen (Geschäftssitz und Handelregisternummer in NRW) gemäߧ4 AÜG die Erlaubnis zurücknimmt.

Begründung:

Da die Leiharbeitsunternehmen in Nordrhein-Westfalen NICHT den selben Lohn wie in den Einsatzbetrieben zahlen und somit auch §3 Abs.1 AÜG zu wenig Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben in der Vergangenheit abgeführt haben ist die Erlaubnis gemäß §4 AÜG Rückwirkend zu entziehen.

Da die Erlaubnis nur von der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden kann hat die Bundesagentur für Arbeit auch eine Verpflichtung von Anzeigen betreffend fehlerhafter Bezahlung nachzukommen so weit die Verwaltung der Bundesagentur für Arbeit reicht; bitte vergleichen Sie hierzu§5 AÜG Abs. 3

Ich mache Sie höflichst darauf Aufmerksam, dass Sie als Vertreter der Bundesagentur für Arbeit dafür zuständig sind.Desweiteren mache ich Sie höflichst darauf Aufmerksam, dass Sie im Falle der Ablehnung meines Antrages gemäߧ280 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung und zwar einerseitz gegenüber den Sozialversicherungsträgern, Finanzämtern sowie den Arbeitnehmern machen.

Hilfsweise können Sie mir mitteilen, wer bei der Bundesagentur für Arbeit oder welche andere Stelle die Erlaubnis erteilt, und auch wieder entziehen kann?

Wann wird die Erlaubnis für Leiharbeitsunternehmen, die nicht den selben Lohn wie in den Einsatzbetrieben zahlen, entzogen??

Mit freundlichen Grüßen

Peter M. Vukovic

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.

Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de ).

Mit freundlichen Grüßen

Team Dr. Ursula von der Leyen

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.