Frage an Ursula von der Leyen von Rolf K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Minister
Ich betreue als Nachbar einen Hartz IV- Empfänger, der leider selbst nicht ausreichend in der Lage ist seine insbesondere finanziellen Probleme zu ordnen (das wollte oder konnte leider auch die örtlichen Schuldnerberatung nicht) Mein Nachbar ist z.Zt. 50 Jahre und auf Grund mehrerer Erkrankungen nur bedingt arbeitsfähig. Lt. gültiger Verordnungen kann er täglich bis 6 Stundfen eine leichte Arbeit (z.B. Pförtnerdienste) verrichten und hat damit keinen Anspruch auf Erwerbs-
unfähigkeitsrente. Seine Erkrankung bewirkt, dass er faktisch nicht vermittelt werden kann. Noch während seiner Erwerbstätigkeit vor ? Jahren hat er einen Ristervertrag abgeschlossen, den er mit mtl. 5 € aufrecht erhältund nie einen Vorteil bringen wird.Die Dauer der Arbeitslosigkeit beträgt bereits mehr als 10 Jahre, mit Miniunterbrechung.Wie soll dieser Mann jemals einen Rentenanspruch erwirtschaften? Seine früheren Einkünfte lagen weit unter dem Bundesdurchschnitt- Ost. Der Nachbar besitzt kein Auto, keine Fahrerlaubnis und wohnt in ländlicher Gegend, 3 km vom nächsten Bus- ubnd Bahnanschluss entfernt. Damit ist auch seine Mobilität eingeschränkt, zumal sein "Haus" nur mittels fester Brennstoffe beheizt werden kann und vor 4 Jahren seine Wasserleitung wegen Abwesenheit eingefroren war. Ich sehe damit nur eine Lösung über die bestehende Variante Grundsicherung
Ich bin als Nachbar mit eingeschräkten Vollmachten hinsichtlich Gesprächen mit der Sparkasse, den Versicherungsunternehmen und den örtlichen Versorgungsträgern (Strom und Wasser) ausgestattet und erledige im Wesentlichen auch den Schriftverkehr mit dem Jocenter.
Da ich selbst über 70 bin frage ich mich, wie sieht es mit der Solidargemeinschaft in der Bundesrepublik aus wenn ich ihm nicht mehr zur Seite stehen kann, wie kann dieser Mann einmal seine berechtigten Ansprüche geltend machen, wenn er auf Grund seiner Befindlichkeiten dazu nicht in der Lage ist. Wie soll dieser Mann einmal einen Rentenanspruch erwerben?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de).
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen