Frage an Ursula von der Leyen von Annemarie T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
was halten sie davon es Arbeitgebern zu verbieten ungesetzliche Klauseln im Arbeitsvertrag zu verankern? Diese sind zwar anfechtbar aber oft ist es so,dass die Betroffenen nicht den Mut, die Nerven oder das Geld dazu haben, sie unterschreiben um den Job zu bekommen und fügen sich dann. Konkreter Fall: Eine Filialbäckerei hat die Klausel im AV dass im Kassenminusfall das Manko vom Lohn einbehalten wird. Die Verkäuferinnen lassen sich das gefallen um den Job 1. zu bekommen, 2. zu behalten, stünde es schon gar nicht im Vertrag wäre es gegenstandslos.
Oder aber wie bei Banken manchmal üblich im Falle,dass ein Mankogeld ausgezahlt wird das im Gegenzug eingezogen werden kann oder aber dem Angestellten verbleibt.
Hielten sie es nicht im Sinne der Geringsten auf dem Arbeitsmarkt für nötig dies zu veranlassen, also: keine gesetzwidrigen Klauseln in Arbeitsverträgen, eventuell sogar eine Prüfstelle der Kammern für Verträge?
freundlichst grüßt sie eine Betroffene
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de).
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen