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Ursula von der Leyen
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Frage von Ulrich H. •

Frage an Ursula von der Leyen von Ulrich H. bezüglich Familie

Guten Tag Frau von der Leyen,

ich habe 2 Fragen ... mit Anregungen

- z.B. bei einem Kind k a n n die KINDERBERÜCKSICHTIGUNGSZEIT für 10 Jahre angerechnet werden, a b e r nur wenn keine weiteren Einkünfte ab dem Geburtstermin vorhanden sind.

Im Rahmen der Altersarmut, gerade für Frauen, können Frauen doch nicht SO behandelt werden. Auch mit Hinblick auf die 35 Rentenjahre (die mit allen Anrechnungszeiten zählen), würde das Erreichen der "Altersrente für langjährig Versicherte = 35 Jahre" ..... besser funktionieren!

Die 10 Jahre KINDERBERÜCKSICHTIGUNGSZEIT muss es einfach für alle Frauen geben, ob Einkommen oder nicht!!! (die Regelung bei mehreren Kindern ist mir bekannt)

- Die unterschiedliche Berechnung ... 1 Jahr ... 3 Jahre für eine KINDERERZIEHUNGSZEIT ist eine komplette UNGERECHTIGKEIT!!! Vielleicht kann man das harmonisieren!?

Grüße aus Lübeck
Ulrich Haustein

Portrait von Ursula von der Leyen
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.

Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de).

Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.