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Frage von Hans-Günter G. •

Frage an Ursula von der Leyen von Hans-Günter G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Ministerin von der Leyen,

dass Sie Ihre fragenden Mitbürger mit Standardantworten abspeisen, hält mich nicht davon ab, meine Frage in diesem Forum zu stellen. Da ich denke, dass abgeordnetenwatch.de meine Frage trotzdem an Sie weiterleiten wird, erhoffe ich dennoch eine Antwort von Ihnen.

Hier meine Frage:
In der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ, musste ich am 14.08.2012 lesen, dass ein Personalleiter völlig legal von Arbeitssuchenden, während des Einstellungsgesprächs verlangen darf, generell pro Monat 20 Arbeitsstunden unentgeltlich zu arbeiten.
Der Personalleiter hatte im Einstellungsgespräch mitgeteilt, dass die "ersten 20 Überstunden im Monat mit drin" seien und bekam vor Gericht Recht.

Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts hervor, das dieses Urteil damit begründet, dass die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auch mündlich festgelegt werden können. Die AGB seien nur dann unwirksam, wenn sie ungewöhnlich, bzw. überraschend oder nicht klar formuliert seien. (Aktenzeichen AZR 331/11)

Ein Deutsches Arbeitsgericht legalisiert Erpressung, Nötigung und sittenwidrige Angebote.

Müsste nicht der Personalrat wegen Erpressung und Nötigung vor Gericht gestellt werden?

Und müsste der Richter nicht auch wegen Beihilfe zu diesen Straftaten ebenfalls belangt werden?

Ist das Arbeitsrecht in Deutschland schon so weit, dass man Arbeitnehmer völlig legal für 20 Stunden im Monat zu Sklaven machen darf?

Bitte versuchen Sie nicht mir zu erklären, dass es dem Arbeitssuchenden offen steht, dieses erpresserische Angebot abzulehnen. Er wird, um einen Arbeitsplatz zu bekommen, zunächst zustimmen, in dem Glauben, dass ein Arbeitsgericht das kriminelle Angebot als unsittlich erklärt und verbietet. Was würde der Richter sagen, wenn auch von ihm gefordert wird, er solle 20 Stunden pro Monat auf sein Gehalt verzichten?

Entspricht dieses Urteil Ihrer christdemokratischen Gesinnung, oder sehen Sie Handlungsbedarf?

Erwartungsvolle Grüße
Hans-Günter Glaser

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