Frage an Ursula von der Leyen von Angelika V. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau von der Leyen, sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es eigentlich auch andere als die Standardantworten, die an das bmas und das Abgeordnetenbüro verweisen? Zumindest vom bmas erhält man nämlich auch wiederum nur nichtssagende Standardantworten.
Auf meine Frage vom 18.06.2012, wann mit dem Gesetz zur Kombirente zu rechnen ist, habe ich Informationsblätter vom 8.04.2012 erhalten, von denen ich aber aus der Presse weiß, daß Minister Rösler zumindest gegen die Zuschußrente Einwendungen hatte und sich die Verabschiedung des Gesetzes verzögert. Aber auf wann?
Mich interessiert hier im übrigen nur die Kombirente. Ob ich nach 45 Jahren Vollzeitätigkeit nun Grundsicherung oder Zuschußrente erhalte, interessiert mich nicht. Es ändert sich da ja nichts ander Höhe sondern nur am Kostenträger. Die Grundsicherung wird vom Steuerzahlen (also auch den "Reichen") aufgebracht, die Zuschußrente dagegen nur von den zwangsweise gesetzlich Rentenversicherten.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Volk
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de).
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen