Frage an Ursula von der Leyen von Maria T. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
ich ärgere mich jedesmal bei der Steuererklärung darüber, dass ich die monatlichen Kosten von ca. 200 € für eine anerkannte Nachhilfeschule unseres Sohnes nicht steuerlich geltend machen kann. Unser Sohn hat große schulische Probleme und ist dringend auf diese Nachhilfe angewiesen. Im Vergleich dazu können aber Eltern die ihr Kind zu einer Privatschule schicken die Kosten steuerlich absetzen. In beiden Fällen sollen die Kinder auf der einen oder anderen Art doch gefördert werden.
Wieso macht man dann aber steuerliche unterschiede?
Wir sind nur "Normalverdiener" und somit ist der Betrag eine große Belastung für uns.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich diesem Thema annehmen und freue mich auf eine Antwort von Ihnen!
Vielen Dank
M. Thien
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de).
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen