Frage an Ursula von der Leyen von Jessica K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Ich wende mich an Sie, weil ich denke, dass ich ein interessantes Thema für Sie habe, worüber berichtet werden sollte.
Ich arbeite seit 2007 bei einem großen Dienstleister und befinde mich seit 2011 in Elternzeit. Meine Elternzeit habe ich von 2 Jahre auf 3 Jahre verlängert. Dies hat mein Arbeitgeber auch genehmigt. Nur den gleichzeitigen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit hat der Abeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt. Alle Vorraussetzungen, dass mich mein Arbeitgeber in Teilzeit anstellen muss sind gegeben. Ich arbeite als leitende Angestellte in der Dispostion. Eine Kollegin ist bei uns als Verwaltungsangestellte eingestellt und führt aber nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit die Arbeiten als Disponentin in Teilzeit (20 Std. die Wochen) aus. Dies weist mein Arbeitgeber, trotz Zeugen und Schreiben von meinem Anwalt ab. Nun wurde Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Ich weiss nicht, wie es weitergeht. Ich dachte eigentlich, dass es Familien leichter gemacht werden soll, wieder schnell in ihr Berufleben reinzukommen. Nach vielen Bewerbungschreiben für einen Krippenplatz haben wir ab August einen Platz für unseren Sohn gefunden. Mein Arbeitgeber meint, wenn ich mein Kind nicht in die Krippe gebe, müsste ich den Platz auch nicht bezahlen und muss kein Geld verdienen. Auch eine Aussage ich sollte mir doch einen Job suchen der zu mir passt und mich nicht querstellen, finde ich arg unpassend!
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich diesem Thema annehmen und freue mich auf eine Antwort von Ihnen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de).
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen