Frage an Ursula von der Leyen von Dr. Detlef B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Nebenverdienst für Vorruheständler (Rentenbezieher zw. 63 u. 65 J), Ausweitung der 400 Euro Grenze: Wann ist mit der Umsetzung der von Ihnen vorgeschlagenen Regelung, dass Rentenbezieher zw. 63 u. 65 Jahren Nebeneinkünfte bis zu Ihrer letzten Einkommenshöhe erzielen dürfen, zu rechnen?
Meine Begrüdnung für die Einführung dieser Regelung:
Gleichstellung mit den Altersrentnern.
Erhalt und uneingeschränkte Nutzung der Berufserfahrungen.
Dr. D. Bunk, Essen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de).
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen