Frage an Ursula von der Leyen von Dieter N. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrt Frau Dr. von der Leyen,
ich wende mich aus einem speziellen Grund an Sie direkt. Ich fühle mich von der Rentenversicherung ungerecht behandelt. Siehe Vorgangsnummer 52 031129 N 006, 4699 SG.
Meine verschuldeten Eltern hatte ich zusammen mit meiner Verlobten 8 Jahre lang gepflegt.Beide bis zur ihrem Tode. Über die dadurch entstandenen finanziellen Kosten möchte ich mich nicht beschweren.Die letzten 5 Jahre hatten wir meinen Vater gepflegt. Pflegestufe 2.
Ich wurde für Notfälle als Gesezlicher Betreuer meines Vater eingesetzt. Mein Vater wurde nicht entmündigt.Mein Vater ist am 27.07.2011 verstorben.Unmittelbar nach seinem Tode wurden von mir alle Notwendigen Stellen und Instutionen auch die Hausbank über den Tod meines Vaters informiert.Trotzdem wurde seine Rente nochmals Ende August überwiesen.Um meinem Vater ein Altersheim zu ersparen lebte er in meiner Eigentumswohnung.
Von seinem Bankonto gingen direkt duch einen Dauerauftrag 515,00€ € zur Ratentilgung meines Kredites an für die Wohnung ab.Für andere Verpflichtungen in Summe mit allem 822,10€.
Diese 822,10€ soll ich nun der Rentenversicherung zurück erstatten oder vor dem Sozialgericht dagegen klagen.Ich werde in den Schreiben der Rentenversicherung als ´Verfügender´ Bezeichnet. ´Ich hätte die Geldströme kontrollieren müssen´ war die Argumentation. Das Erbe meiner Eltern hatte ich wegen Schulden ausgeschlagen. Damit war die Angelegenheit für mich erledigt.
Die Beerdigung meines Vater hatte ich trotzdem übernommmen und dafür 3500€ bezahlt und den Staat nicht zu belasten.Ich finde es einfach unfair diese Kosten der bezahlten Rente der Rentenversicherun zu übernehmen.Weildie Wege und Strukturen innerhalb der Rentenversicherung so lange sind muß ich nun dieses Geld zurückzahlen.
Beiden Eltern hatte ich mit finanziellen Mitteln und durch Häusliche Pflege einen würdigen Tod ermöglicht .
Ich wäre Dankbar um eine Stellungsnahme von ihrer Seite.
Mit freundlichen Grüße,
Dieter Neumeister
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de).
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen