Frage an Ursula von der Leyen von Bianca K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,
ich muss wirklich gestehen, dass ich die ewige Diskusion über das Betreuungsgeld leid bin. Die Realität, welche wir Bundesbürger Tag ein Tag aus erleben, definitiv anders aussieht!
Gestatten Sie mir, dass ich ein wenig aushole um hoffentlich verständlicher zu machen worum es mir eigentlich geht.
Ich bin 36 Jahre alt und im Moment mit meinem 2. Kind in Elternzeit. Über das überarbeitete Elterngeld habe ich mich wirklich rießig gefreut, da es mir ermöglichte mein Kind beim Aufwachsen zuzusehen. Bei meinem 1. Kind musste ich wieder arbeiten gehen als es 6 Monate alt war, da uns das Geld zum Leben nicht reichte. Das nur nebenbei.
Ich habe/hätte nächstes Jahr mein 20. Firmenjubiläum in der Firma in der auch meine Ausbildung machte. Ich war zuletzt Abteilungsleiterin in der Buchhaltung. Dass mein Arbeitsplatz nicht freigehalten werden kann ist mir klar und dafür habe ich auch vollstes Verständnis. Mit 2 Kinder hätte ich auch nicht die Kraft diesen Job noch weiter auszuüben. Aber: man kann doch wirklich erwarten, dass man in einer anderen Abteilung zu den alten Konditionen unterkommen kann, vor allem deshalb, weil man ja angeblich während der Elternzeit einen Kündigungsschutz genießt! Doch was bitte nützt einem dieser besagte Kündigungsschutz, wenn man am 1. Arbeitstag seine Kündigung erhält??? Noch viel unangebrachter finde ich die Tatsache, dass dann das Arbeitslosengeld nicht nach den letzten Einkünften berechnet werden, sondern einem eine Pauschale aufgetischt wird, die deutlich darunter liegt! Unverschämterweise hat mir das Arbeitsamt anstatt meine Fragen zu beantworten, mir lediglich eine Standardemail mit meinen Pflichten geschickt.
Woher kommt wohl die Kinderarmut in Deutschland?
Jetzt frage ich Sie Frau Dr. von der Leyen, was bringt einem das Betreuungsgeld, wenn man danach arbeitslos ist? Vorallem, wenn man einen sicheren, unbefristeten Arbeitsplatz hatte?
Mit freundlichen Grüßen
Bianca Keller
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
Wir möchte Sie freundlich bitten, Fragen, die die Tätigkeit von Frau Dr. von der Leyen als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de ) zu senden. Für Anliegen, die die Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete berühren, wenden Sie sich bitte direkt an das Abgeordnetenbüro von Frau Dr. von der Leyen (Platz der Republik 1, 11011 Berlin; E-Mail: ursula.vonderleyen@bundestag.de ).
Mit freundlichen Grüßen
Team Dr. Ursula von der Leyen