Frage an Ursula von der Leyen von Markus-Alexander K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen
Ich (26) bin seit dem 01.12.2011, aufgrund finanzieller Probleme meines ehemaligen Arbeitgebers, Arbeitsuchend gemeldet.
Da ich seit beginn der Arbeitslosigkkeit bis zum heutigen Tag von meiner "Arbeitsvermittlerin" lediglich zwei Vermittlungsvorschläge bekommen habe, die beide aussichtslos waren, habe ich in eigeninitiative vom 16.01.-21.01.2012.ein Unentgeltliches Praktikum angenommen.
Da ich die Probearbeit nicht rechtzeitig anmelden konnte(ich bekam abends um 9uhr einen anruf "Morgen früh um fünf geht es los" ) habe ich das Praktikum gleich bei meinem nächsten Amtstermin angesprochen. Ich verstehe ja, das ich für die fünf tage das ALG1 zurückzahlen muss.Ich finde es jedoch Unmöglich und Absurd,das ich jetzt für meine Eigenbemühungen bestraft werde,weil die sogenannten Arbeitsvermittlern ja niemanden Vermittelt kriegen.Von meinem bewilligten ALG1 über mon.733,80€ muss ich nun 490,91€ zurückzahlen für 5Tage Unentgeltliches Praktikum ?!
Ich bitte sie hiermit um Aufklärung, weil ich es nicht einsehe das man mich wie eine Weihnachtsgans ausnimmt NUR weil ich eigeninitiative ergreife...
Mit freundlichsten Grüßen
Markus-Alexander Küffner