Frage an Ursula von der Leyen von Helga P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
Sie sind der Meinung, dass die Rente mit 67 für alle eine gerechte Lösung ist ?
Dieser Meinung kann ich leider nicht zustimmen.
Es wird einfach pauschal festgelegt, dass man bis 67 zu arbeiten hat ( bei 45 Arbeitsjahren bis 65, wobei es dann bei frühem Arbeitsbeginn auch 47 wirkliche Arbeitsjahre sind ) Diese Festlegung erfolgt unabhängig von der Art der Tätigkeit und der Anzahl der geleisteten Arbeitsjahre. Wer mit 18 Jahren in den Beruf einsteigt, hat mit 60 bereits 42 Jahre gearbeitet.
Wer erst mit 27 mit seiner beruflichen Tätigkeit beginnt, erreicht mit 67 gerade 40 Arbeitsjahre.
Es gibt eine Vielzahl von Arbeitnehmern, deren Leistungskraft nach 40 Arbeitsjahren nicht mehr den geforderten Ansprüchen gerecht wird, die aber auch nicht aus Krankheitsgründen vorher aufhören können, da die nachlassenden Kräfte allein nicht für eine Frühverrentung ausreichen.
Ich möchte Ihnen zur Änderung dieser Situation folgenden Vorschlag machen:
Wer 40 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, sollte bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn die Möglichkeit erhalten, ein Übergangsgeld in Höhe des Arbeislosengeldes zu beantragen.
Die Zuverdienstgrenzesollte dabei so hoch sein,dass die Einnahmen etwa dem letzten Gehalt entsprechen. So kann er selbst bestimmen, wieviele Stunden er weiterhin arbeiten möchte.