Frage an Ursula von der Leyen von Rita S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
heute erschien ein Artikel in der Saarbrücker Zeitung, ein SZ-Interview.
In diesem sagen sie" nach dem Arbeitsschutzgesetz muss, wer den Arbeitsschutz auch in seelischer Hinsicht vernachlässigt, mit empfindlichen Strafen bis hin zur Gefängnis oder Betriebsstillegung rechnen".
Gibt es Arbeitnehmer die gegen ihren Arbeitgeber einmal deswegen vorgegangen sind?
Wäre es ein ausreichender Grund wenn ein Burnout in einer offizellen Rundmail eines Mitglieds der Gschäftsführer als Wehwechen bezeichnet wird? Ich glaube dass natürlich die Arbeitsanforderungen gestiegen sind. aber vielmehr glaube ich, dass die Schere und die soziale Kompetenz insbesondere in freiberuflichen Berufen oder Berufen ohne Tarifverträge bzw. Kleinbetrieben sehr sehr auseinander geht, im Gegensatz zu vor einigen Jahren.
Soziale Kompetenz findet in der überwiegenden Anzahl der oben genannten Betriebe nicht mehr statt und die natürliche Folge sind Arbeitsausfälle, etc.
Ich bin der Meinung, dass diese Komponente sehr vernachlässigt wird und der Arbeitnehmer keinerlei Chance hat, außer Kündigung, aber wer kann sich das leisten ?
Ich wünsche Ihnen ein schönes und gesundes neues Jahr !
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schlick