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Frage von Werner R. •

Frage an Ursula von der Leyen von Werner R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
eine Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund einer Behinderung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes sagt: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Warum schreibe ich das? Weil ich mich gegen die Diskriminierung behinderter Menschen durch Gesetze wehre.
Behinderte Menschen, die das 25. Lebensjahr überschritten haben und noch zu Hause wohnen, erhalten seit Jahresbeginn 2011 nur noch 291 Euro Grundsicherung monatlich. Im Gegensatz dazu erhalten nichtbehinderte Menschen den vollen Regelsatz. Behinderte Menschen erhalten also 73 Euro weniger. Diese offensichtliche Ungleichbehandlung stößt bei vielen Menschen auf Unverständnis. So auch bei mir. Nach unserem demokratischen Verständnis kommt es mit der Einführung der Regelbedarfsstufe 3 zum Verstoß gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes.
Es ist weder nachvollziehbar noch gerecht, dass behinderte Menschen schlechter gestellt werden als über 25-jährige Hartz-IV-Bezieher, die noch bei ihren Eltern wohnen.
Mit der Einführung der Regelbedarfsstufe 3 konstruieren die Verantwortlichen einen Sachverhalt, der weder vom Grundgesetz noch vom höchsten deutschen Sozialgericht gedeckt wird. Es ist ein einfacher Etikettenschwindel.
Da ca. 70 – 80 Euro des Werkstatteinkommens für behinderte Menschen auf die Grundsicherung angerechnet werden, hat man diesen Menschen von ca. 290 Euro Grundsicherung noch 73 Euro genommen. Das ist schon menschenverachtend. Fast parallel zur Kürzung der Grundsicherung für behinderte Menschen haben die Bundestagsabgeordneten ihre Diäten um den vierfachen Satz dieser Kürzung erhöht. Fühlen Sie sich eigentlich verantwortlich für die Benachteiligung behinderter Menschen?
Glauben Sie mit dieser Regelung eine tragfähige Mehrheit in der Bevölkerung zu finden?
Mit freundlichen Grüßen
Werner Reimer

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