Frage von Simone F. • 15.11.2011
Frage an Ursula von der Leyen von Simone F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Frau von der Leyen,
die Beamtenpensionen werden nach der Besoldung der letzten 3 Dienstjahre berechnet, bei der Rentenberechnung werden die Zahlungen des gesamten Arbeitslebens zu Grunde gelegt. Der Pensionär erhält bis zu 73,4 % seiner letzten Bezüge als Ruhegehalt, wohingegen der Rentner nur ca. 49% seines letzten Lohnes bekommt. Das Rentenalter wurde auf 67 Jahre angehoben, das Pensionsalter liegt stattdessen weiterhin bei 65.
Was planen Sie, gegen diese Ungerechtigkeiten zu unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen,
Simone Fietz