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Frage von Hans Dr. K. •

Frage an Ursula von der Leyen von Hans Dr. K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Mein Thema ist nicht genannt: "Indirekte Hochschulfinanzierung durch Harz IV":

Folgender Sachverhalt: Privatdozenten der überweigend geisteswiss. Fakultäten an Hochschulen sind gezwungen am Lehrbetrieb und an der Arbeit an einem Lehrstuhl (Vorlesungen, Studentenbetreung, Abnahme von Diss., Diplomarbeiten etc.) aktiv mitzuarbeiten, um ihre Möglichkeit zu erhalten, an Berufungsverfahren der Hochschulen überhaupt teilnehmen zu können. In einigen Bundesländern, wie BW oder Bayern, ist durch Erlasss der Kultusministerien eine Bezahlung dieser Fachkräfte de fakto ausgeschlossen. Diese Fachkräfte sind dann Harz IV- Bezieher. Die Materialien, die sie für die Vorlesungen und ihre Institutsarbeit benötigen, müssen sie noch oft selbst bezahlen. Die Arbeit etlicher Lehrstühle beruht zu erheblichem Anteil auf der Arbeit dieser unwürdigen Zwangsbeschäftigung zum Nulltarif.

Meine Frage: Wie hoch ist der Umfang dieser eigentlich widersinnigen Subventionierung der Kultusministerien der Länder aus der Arbeitslosenkasse des Bundes?

Forderung: Mindestlohn für Privatdozenten und Lehrbeauftragte an den Hochschulen, um diesen Unsinn abzustellen. Auch von solch einer Arbeitsleistung solte man seinen Lebensunterhalt bestreiten können.

Gerne kann ich weiter Details nachliefern. Ich bin selbst Lehrbeauftragter an einer Uni und arbeite "zwangsehrenamtlich", beziehe allerdings eine Pesion und bin nicht auf Harz IV angewiesen..

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