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Frage von Peter S. •

Frage an Ursula von der Leyen von Peter S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

Meine Arbeit ist in HAmburg und ich fahre täglich 270 km. Natürlich habe ich die Arge vom 1. TAg darüber Informiert und auch gesagt das ich ende August den 1. Lohn bzw. Abrechnung bekomme. Eine Abschlagzahlung von 550,00€ zum ende Juli zuzüglich des Geldes aus der Arge 927,00 €, damit ich überhaubt überleben kann. (FAhrkosten usw.)
Ich habe auch darum gebeten mir ein Überbrückungsgeld zu zahlen, damit ich die Miete pünklich für August zahlen kann. Unabhängig wurde mir für 2 Monaten Pendlerpauschale gewährt, leider erst immer im nach hinein, so das ich mir das Geld für das Benzin pumpen mußte. Soweit so gut....ich komme grade so eben mit dem Geld hin. Viel mehr wie Hartz 4 bzw. Arge 2 habe ich nicht, doch ich sagte mir : Haubtsache du hast arbeit.
Jetzt bekomme ich die Weiterbewilligungen, wobei ich für juli und August knapp 800,00€ zurückzahlen muß. Eine Rolle spielt dabei das Zuflussprinzip.
Da ich das Geld jeweils am letzten Tag im Monat von meinem Arbeitgeber überwiesen bekomme, muß ich es anscheinend zurückzahlen, wäre es aber am 1. des nächsten Monats überwiesen worden nicht,
Ich bin auch nicht darüber von meiner Betreuerin informiert worden was da evtl. auf mich zukommt mit der Rückzahlung. Das heisst ich habe arbeit und direkt schulden, wobei ich nicht weiß wie ich diese zurückzahlen kann. Ich finde dieses Gesetzt ziemlich an der Realität vorbei gehend, besonders weil ich ab Oktober 16,00€ bezuschußt bekommen habe.

Für mich lohnt es sich eigentlich gar nicht zu arbeiten. Besonders weil der Wertverlust des Auto(ich fahre wöchentlich 1350 km) sehr groß ist.

Wird dieses Zuflussprinzipgesetzt nicht endlich mal der Realität angepasst? Kann ich durch dieses fast nichts verdienen und des wertverlust meines Auto(ein neues kann ich mir durch das Gehalt nicht leisten) den Job wieder kündigen ohne eine Sperre zu erlangen?

Ich würde mich auf eine baldige Antwort von Ihnen freuen .

Mit freundlichen Grüßen
Peter Steiner

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Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen
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