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Frage von Ines S. •

Frage an Ursula von der Leyen von Ines S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Werte Frau Dr. von der Leyen,

Meine Tochter ist 19 Jahre alt, macht derzeit ihr Fachabitur und hat eine eigene Wohnung.
Ihre monatlichen Ausgaben bestehen aus Miete, Strom, Telefon/Internet, übliche Lebenshaltungskosten, SCHULBÜCHER/SCHULMATERIAL, TÄGLICHE FAHRTKOSTEN ZUR SCHULE (mit öffentlichen Verkehrsmitteln) und nicht zuletzt Klassenausflügen. Wobei es sich bei den Fahrtkosten um monatl. über 120,00Euro handelt!

Normale Schülerbeförderungskosten wurden mit der Begründung, dass sie sich selbst ausgesucht hat eine Schule zu besuchen und das Abitur zu machen, abgelehnt.

Auf Nachfrage beim Landratsamt Bautzen, ob sie das Bildungspaket beantragen kann, wurde uns mitgeteilt, dass dieses nur für ALG2 Bezieher möglich ist. Da meine Tochter das "große" Bafög bekommt, steht ihr kein ALG2 zu. Die Einnahmen meiner Tochter beschränken sich also auf Bafög, Halbwaisenrente und Kindergeld.
Mit dem "kleinen" Bafög würde sie zusätzlich ALG2 bekommen und so automatisch auch das Bildungspaket.

Ist es tatsächlich so und wie kann es sein, dass Jugendliche in dieser Situation kein Recht auf das Bildungspaket oder sonstige Unterstützung haben, obwohl die Ausgaben des Bildungspaket-es da sind???

Außerdem haben wir vor ca. 4 Monaten einen Antrag auf Aufstockung zur Miete, mit ALG2, beantragt, da im Bafög nur ein kleiner Teil für Miete enthalten ist und Wohngeld bei Bafög gar nicht beantragt werden kann (Empfehlung). Allerdings haben wir bis heute noch keine Antwort vom zuständigen Bearbeiter.
Falls sich ergibt, dass meiner Tochter rückwirkend ein Aufstockungsbetrag zusteht, kann sie dann trotz abgelaufener Frist 30.06.11, rückwirkend das Bildungspaket beantragen?
Es ist ja schließlich NICHT UNSERE Schuld, dass die Bearbeitung eines Antrages so lange dauert? Man muss dazu sagen, dass der Antrag auf Ausstattung für die ERSTE Wohnung schon 1 Jahr zur Bearbeitung beim Amt liegt!!!

Ich hoffe Sie können mir positiv Antworten geben.

Vielen Dank!
Mit freundlichem Gruß
Ines Schäfer

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