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Ursula von der Leyen
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Frage von Roland E. •

Frage an Ursula von der Leyen von Roland E. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

meine Tochter ist ALG II Empfängerin mit abgeschlossener Berufsausbildung zur Kinderpflegerin (wird hier im Osten von den Kitas nicht als Beruf anerkannt) . Im Jahre 2009 ist sie mit ihrem damaligen Freund und jetzigem erwerbstätigen Ehemann in einen von hier ca 100 Kilometer entfernten Ort gezogen. Zum einen weil die Firma ihre Mannes sich dort befindet und zum anderen um eine bessere Chance auf eine Arbeit zu haben. Nach ca. 7 Monaten sind sie aus persönlichen Gründen (verschimmelte Wohnung, keinen Kita Platz) wieder hierher zurückgezogen. Obwohl der zuständigen ARGE keinerlei Umzugs- oder Mehrkosten für Miete etc. enstanden sind, hat diese die Zustimmung zum Umzug verweigert. (Die Miete für die jetzige Wohnung ist sogar noch geringer) Mit dem aktuellen ALG II Bescheid wird dem jungen Ehepaar mitgeteilt, dass sie keinen Anspruch auf Zahlung der Warmwasserkosten, so wie es die neue Gesetzgebung vorsieht, haben, weil die ARGE dem Umzug nicht zugestimmt hat.

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

darf ein Hartz IV Bezieher seinen Wohnsitz in Deutschland nicht frei wählen, wenn der ARGE keinerlei Mehrkosten entstehen und er durch den Umzug die Chance auf eine Arbeit sieht? Ist diese Verweigerung der Zahlung des Warmwassergeldes rechtens?

Mit freundlichen Grüßen

Roland Ehrholdt

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Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen
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