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Frage von Beate Z. •

Frage an Ursula von der Leyen von Beate Z. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Vor einigen tagen habe ich den antrag auf leistung für bildung und telhabe erhalten.
Hier nun meine frage: ich bin alleinerziehende mutter zweier kinder. meine tochter celina-maria ist 12 jahre
alt und fuhr am 06.06.11-10.06.11 nach borgwedel an der schlei auf klassenfahrt.
am 09.06.11 erhielten wir den anruf der klassenlehrerin, daß meine tochter erkrankt sei. es handele sich um einen brechdurchfall. es ging ihr schlecht. nun stellte sich die Frage: wie kommt die lehrerin mit ihr zum arzt. es wurde entschieden mit dem taxi sc hnellstmöglich zum ca. 12 km entfernten kinderarzt zu fahren. so wie es sich jetzt darstellt bleibe ich auf den kosten sitzen ca. 135 Euro mein sohn robert ist in der nacht schnellstens nach borgwedel gefahren und meine Tochter abzuholen. ein freund von ihm fuhr mit ihm dorthin.
kosten ca. 75 euro für sprit. meine frage an die arge, da ich ohne beschäftigung bin und leistungsbezieherin von SGB II bin, wurde mir gesagt, ich solle mich an die Krankenkasse wenden, zwecks übernahme der kosten.
ich rief bei meiner krankenkasse an, diese teilte mir mit, daß sie hierfür auch nicht zuständig ist. also sehe ich diese verfahrensweise als paradoxum an. keiner ist für die übernahme solcher kosten verantwortlich; das kann es ja auch nicht sein. ich fühle mich im stich gelassen und bin sehr enttäuscht von dieser verfahrnesweise. können sie mir helfen? oder abhilfe schaffen?

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