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Frage von Prof. Dr. Ludger S. •

Frage an Ursula von der Leyen von Prof. Dr. Ludger S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Bundesministerin von der Leyen,

das Arbeitsschutzgesetz garantiert jedem Arbeitnehmer Schutz vor Körperverletzung durch Zwangsberauchung. Durch eine Verordnung, die von der Regierung bzw. von Ihnen als Mitglied Regierung abgeändert werden kann, sind alle Arbeitsnehmer an einem Arbeitsplatz mit Publikumsverkehr von diesem Schutz ausgenommen. Diese Verordnung verstößt nicht nur gegen die Gleichbehandlung, also gegen das Grundgesetz, sondern gegen die guten Sitten und hätte nie erlassen werden dürfen.

Durch diese Verordnung werden Kellner und Kellnerinnen, sogar wenn sie schwanger sind, gezwungen, ihre Gesundheit bzw. die Gesundheit ihres ungeborenes Kind aufs Spiel zu setzen, wenn es ihnen nicht gelingt, einen anderen Arbeitsplatz zu finden.

Könnten Sie sich als Mutter von sieben Kindern nicht dafür einsetzen, dass dieser Berufsgruppe, die unter der höchsten Herzinfarktrisiko leidet, die grundgesetzlich verbrieften gleichen Rechte wie den übrigen Arbeitnehmern zugestanden wird?

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Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen
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