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Ursula von der Leyen
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Frage von Dietmar B. •

Frage an Ursula von der Leyen von Dietmar B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Ministerin,
In der letzten zeit werden immer häufiger Sanktionen gegen Schüler durch die Jobcenter angedroht, wenn diese nicht zu einen Beratungsgespräch in den Job-Centern erscheinen.
Schüler erhalten nach dem SGB II jedoch lediglich ein Existenzminimum, welches den Unterhalt sichert. Sie stehen auch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung solange sie sich in einer schulischen Ausbildung befinden. Die Kinder erhalten keine Zuwendungen, welche über die ihnen nach ihrem Unterhaltsanspruch zustehenden Leistungen hinausgehen. Der Unterhaltsanspruch ist jedoch nicht von einem bestimmten Verhalten der Kinder abhängig. Auch ein zu Unterhalt verpflichtetes Elternteil kann nicht aus pädagogischen Gründen eine geringere Zahlung leisten. Hier verhält sich der Staat eindeutig rechtswidrig, da weder das Versagen von Nahrung, benötigte Kleidung, Schulmaterial oder anderen sich aus dem Unterhaltsanspruch ergebenden Ansprüche ein geeignetes pädagogisches Mittel ist.
Nun meine Frage an Sie:
Halten Sie es für legitim, dass sich der Staat in dieser Form mit aus erziehungswissenschaftlicher Sicht haarsträubenden Methoden in die Erziehung einmischt?
Früher kam die Berufsberatung in die Schulen wäre dies nicht der bessere Weg statt die Kinder unter Zwang und Sanktionsandrohungen zur Arge zu schicken? Verbaut man mit dieser Methode nicht die Chance für eine positive Zusammenarbeit zwischen Jugendlichen und Behörden von Anfang an ?

Dietmar Brach Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz

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Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen
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