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Frage von Stefan M. •

Frage an Ursula von der Leyen von Stefan M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

durch die Website der Tagesschau habe ich einen Überblick über die Zusammensetzung des monatlichen Hartz-IV-Regelsatzes für Erwachsene und für Kinder erhalten. Sie begründen die neuen Regelsätze (Regelsatz für Erwachsene) durch folgende Zahlen:

(1) Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke: 128,46 €
(2) Bekleidung, Schuhe: 30,40 €
(3) Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung: 30,24 €
(4) Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände: 27,41 €
(5) Gesundheitspflege: 15,55 €
(6) Verkehr: 22,78 €
(7) Nachrichtenübermittlung: 31,96 €
(8) Freizeit, Unterhaltung, Kultur: 39,96 €
(9) Bildung: 1,39 €
(10) Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen: 7,16 €
(11) andere Waren und Dienstleistungen: 26,50 €
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Summe: 361,81 €

Schon ohne nachzurechnen wird durch diese Zahlen eins sehr deutlich: Sie sind sehr knapp bemessen und man muss sehr sparsam sein, um einen Monat lang mit diesem Geld auszukommen.

Nachdem ich mir die Teilbeträge etwas näher ansah, empfinde den monatlichen Satz für Bildung in Höhe von 1,29 € (im Monat!) als besonders unzureichend. Wie begründen Sie diesen Teilbetrag, der gerade einmal für den Kauf einer Tageszeitung ausreicht?

Da diese Ausgaben 2008 erfasst wurden, werden sie für 2011 mit einer angenommenen Teuerungsrate fortgeschrieben und auf 364 Euro aufgestockt. Ist eine Teuerungsrate von 2008 bis 2011 i.H.v. 0,6 % realistisch?

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Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen
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