Frage an Ursula von der Leyen von Walter R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Ministerin,
kennen Sie die 9/10-Regelung, die erfüllt sein muss, ehe man in die Rentner-KV kommt?
Nur Insider kennen sie und meine Frau stürzte darüber. Jg. 1950, rd. 29 J. berufstätig und gesetzlich kv-versichert. Unterbrechung durch Zeiten der Kindererziehung.
Während der Kindererziehung zeitweise familienversichert bei mir in der privaten KV, danach wieder gesetzliche KV; noch ca. 19 Jahre.
Auf Anregung des Arbeitgebers Altersteilzeit, die Ende 2010 endete. Bei der Antragstellung auf RV-Rente erfahren, dass die ominöse 9/10-Regelung nicht erfüllt ist.
Die kannte niemand und wo ich hinhöre, stets nur ungläubiges Unverständnis.
Das bedeutet, dass meine Frau von den zu erwartenden rd. 600€ mtl. über 300€ als "freiwilligen" Beitrag an die KV zahlen soll!!!!!! Und das für die restliche Lebenszeit!
Ist das sozial oder asozial?
Sie ist verzweifelt und beide können wir unser Sozialsystem in diesem Falle nicht mehr verstehen!
Verstehen Sie das oder Ihre Experten im Ministerium oder die Abgeordneten, die eine solche gesetzliche Regelung geschaffen haben???
Mit freundlichen Grüßen
Walter Reinmuth