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Ursula von der Leyen
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Frage von Falak M. •

Frage an Ursula von der Leyen von Falak M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr, von der Leyen,

der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung entnahm ich, dass zum 1. Januar 2011 keine erhöhten ALG II - Sätze ausgezahlt werden sollen, da das entsprechende Änderungsgesetz im Bundesrat keine Mehrheit fand - ebenso wie ein Antrag zu einer rechtsgrundlosen Auszahlung der erhöhten Sätze. Daher soll, bis zu einer Neuregelung, der status quo fort gelten.

Das Bundesverfassungsgericht hat das ALG II insoweit für verfassungswidrig erklärt, als die Berechnung der Höhe der Sätze seinerzeit in einem fehlerhaften Verfahren zustande kam. Hierdurch wurde gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbinung mit 20 Abs. 1 GG) verstoßen.
Allerdings bleiben die verfassungswidrigen Regelungen bis zum 31. Dezember diesen Jahres in Kraft.
Dies bedeutet doch, dass es für die Auszahlung von ALG II ab dem 1. Januar 2011 keine Rechtsgrundlage mehr gibt, da dessen Höhe nicht geregelt ist. Eine Auszahlung von ALG II erfolgt daher ab Januar in jedem Fall ohne einfachgesetzliche Grundlage.
Verkürzt: Bürger, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, haben ab dem 1. Januar - in Ermangelung einer gesetzlichen Regelung - einen Anspruch auf staatliche Unterstützung unmittelbar aus dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum selbst; nicht mehr aus dem SGB II.
Ihren verfassungsrechtlichen Anspruch demgegenüber mit einer - ihrer Höhe nach - bekanntermaßen verfassungswidrigen Unterstützung nachzukommen, ist schlechterdings verfassungswidrig und lässt eine von der Justiz nicht zu bewältigende Klageflut befürchten.

Geht man davon aus, dass die gescheiterte Neuregelung der ALG II - Sätze nunmehr die bestimmten Geldbeträge darstellen, die dem Erfordernis eines menschenwürdigen Existenzminimums entsprechen, ist es doch geboten, auch diese an die Betroffenen auszuzahlen?

Mit freundlichen Grüße

Falk Mäde

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