Frage an Ursula von der Leyen von René B. bezüglich Soziale Sicherung
Werte Frau von der Leyen,
die Bundesregierung überlegt derzeit die Hartz 4-Bezüge von im Haushalt anderer Lebender auf 80% des Regelsatzes festzulegen. Wie wollen Sie diese Kürzung statistisch rechtfertigen? Bei Ehepaaren erhält ja heute schon der im Haushalt lebende Partner nur 90% des Regelsatzes. Wieso soll dieser Satz für ein evtl. im Haushalt lebendes volljähriges Kind noch einmal abgesenkt werden? Durch diese Regelung würden Sie Eltern von erwachsenen Hartz 4-Beziehern dazu zwingen, für ein im Haushalt lebendes erwachsenes Kind mit aufzukommen - also z.B. die höheren Strom- und Wasserkosten, Nahrungsmittel.
Und abschließend: Wäre es für den Staat nicht wesentlich teurer, wenn diese erwachsenen Leistungsbezieher nun ausziehen müssten und der Staat dadurch die Kosten für die Erstausstattung und zusätzlich die höheren Hartz 4-Sätze bezahlen müsste?