Frage an Ursula von der Leyen von Raimund P. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen.
Meine Frage betrifft alle Schwerbeschädigten,in Ihrer Rentenreform bestehen Sie auf die stufenweise Anhebung der Rente auf 67.Als nicht Schwerbeschädigter wäre mein frühstmöglichster Renteneintritt bei Geburtsjahr 1952 mit 65,5 Jahren.Nun bin ich leider an Krebs erkrankt und aus diesem Grunde Schwerbeschädigt.Nach altem Rentenrecht konnte ein Schwerbeschädigter ohne Abzüge mit 60 Jahren in die Rente gehen.Nachdem die Rente mit 67 eingeführt wurde kann ein Schwerbeschädigter frühestens mit 63 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Bei meinem Geburtsjahr wäre es sogar erst mit 63,5 Jahren der Fall.
Wie kann es sein,daß ein Schwerbeschädigter drei Jahre länger arbeiten muß und ein nicht Behinderter nur max. zwei Jahre???
Sind Schwerbeschädigte denn immer noch Menschen zweiter Klasse?? Oder warum kommt bei ihnen nicht auch eine stufenweise Anhebung der Rente in Betracht?Dieses wäre bei meinem Geburtsjahr 1952 ein abschlagsfreier Rentenbeginn mit 60,5 Jahren der Fall.
Es wäre schön zu wissen,daß auch Menschen die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen ein offenes Ohr finden würden,oder sind sie etwa die schlechteren Steuerzahler?
Vielleicht ist es moglich diese Vorgehenesweise nochmal zu überdenken und zu einer gerechteren Entscheidung vorallem für die Behinderten zu kommen.
Über eine für beide Seiten zufriedenstellende Entscheidung würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit der allergrößten Wertschätzung Ihr Steuerzahler,
Raimund Pfirrmann