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Frage von Jörg W. •

Frage an Ursula von der Leyen von Jörg W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

das Bundessozialgericht hat vorgestern geurteilt, dass Migranten aus 17 Ländern künftig ALG 2-Leistungen unbegrenzt beziehen können, auch wenn sie noch nie in Deutschland gearbeitet haben. Meine Fragen hierzu:

- Wie viel die Regierung verhindern, dass künftig Hunderttausende Menschen nach Deutschland kommen, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen? Zum Beispiel auch ältere Menschen, die in ihren Herkunftsländern nur geringe Leistungen erhalten oder aber eine kostspielige medizinische Versorgung benötigen und zunächst in das ALG 2 und später dann in die Grundsicherung einwandern? Oder aber Menschen aus den grenznahen Bereichen?

- Wie will die Regierung verhindern, dass weitere Länder in Osteuropa das Fürsorgeabkommen unterschreiben, so dass es noch mehr Berechtigte gibt? Schon jetzt sind ja etwa nach Angaben der Bundesregierung 40 Prozent aller ALG 2-Empfänger Migranten. Quelle: Bundesregierung 9.2.2010, ( http://www.bundesregierung.de/nn_56546/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2010/02/2010-02-09-ib-regelsatz-hartz-iv.html )

- Ist ggf. geplant, eine Mindestaufenthaltsdauer vor dem Bezug von Sozialleistungen in Deutschland einzuführen, wie es sie z.B. in Dänemark gibt? Quelle: Die Welt, 27.09.2010, ( http://www.welt.de/politik/ausland/article9909501/Wie-es-andere-Laender-mit-Beduerftigen-halten.html )

- Wie soll langfristig überhaupt der Kollaps der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland vermieden werden, wenn künftig immer mehr Menschen in ganz Europa und der Türkei Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen können, ohne selbst jemals eingezahlt zu haben? Und widerspricht dies nicht völlig dem Leistungsgedanken der Sozialgemeinschaft?

- Wie soll verhindert werden, dass immer mehr gutqualifizierte Deutsche – die schließlich das Sozialsystem finanzieren – aufgrund der immer höheren werdenden Lasten durch Steuern und Abgaben für ALG 2 und andere Sozialleistungen einfach auswandern, z.B. in die Schweiz?

Mit freundlichen Grüßen

J. Weiß

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