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Ursula von der Leyen
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Frage von Renate M. •

Frage an Ursula von der Leyen von Renate M. bezüglich Soziale Sicherung

Werte Frau v. d. Leyen,

ich habe mich schon gefreut, dass ich nun die Mehrkosten für die Schulspeisung meines Kindes nicht mehr aus meinem Regelsatz finanzieren muss, sondern ab nächstem Jahr erstattet bekomme.
Ihr Gesetzenwurf sieht aber nur die Erstattung dieser Mehrkosten direkt an den Essensversorger vor, weil sie uns Eltern nicht trauen, ordentlich für unsere Kinder zu sorgen.
Den Essensversorger der Schule meines Kindes habe ich dazu angefragt und der hat mir erklärt, dass er so ein "Heckmeck" wegen dem damit für ihn verbundenen erheblichen Mehraufwand nicht machen wird und weiterhin die Kosten nur direkt mit mir abrechnet.
Also kann ich die Erstattung der Mehraufwendungen fürs Mittagessen der Schulspeisung meines Kindes nicht bekommen, obwohl sie mir zustehen, nur weil der Essensversorger der Schule meines Kindes diese nicht mit dem zuständigen Jobcenter abrechnen will.
Und weil Sie mir nicht zutrauen, dass ich diese Mehraufwendungen fürs Mittagessen der Schulspeisung meiens Kindes einsetze.
Welchen Sinn hat dann diese Leistung, wenn ich, bzw. mein Kind, sie tatsächlich nicht erhalten kann, nur weil der Essensversorger eine (Teil-)Abrechnung mit dem Jobcenter verweigert?

MfG
R. Meyer

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Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen
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