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Frage von Elisabeth L. •

Frage an Ursula von der Leyen von Elisabeth L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau von der Leyen.

In der Süddeutschen Zeitung vom 20.10.2010 habe ich mit Entsetzen ein Urteil des Bundessozialgerichtes (Az B14 AS 23/10R) gelesen, bei dem es um die Gewährung von Hartz IV -Leistungen für nicht arbeitssuchende EU-Bürger geht. Ich frage mich, was denn die Bundesregierung macht, wenn morgen Hunderttausende von EU-Bürgern, die in ihrem Heimatland keine Ausbildung haben und keinen Beruf ausüben, vor unserer Tür stünden und HartzIV-berechtigt sind und diese Leistungen einfordern. Dieses Gesetz von 1953 müßte umgehend überprüft und geändert werden, wenn unser Land nicht finanziell ruiniert werden soll.

Außerdem möchte ich noch das Thema "Zuwanderung von ausländischen Fachkräften" ansprechen:
Wir haben zwei Söhne, beide studieren, (Kein Bafög -Anspruch) dies ist nur möglich, weil wir auf vieles verzichtet haben.(Keine Urlaubsreisen, keine neuesten Medientechniken, keine Großanschaffungen) um unseren Söhnen ihre Ausbildung zu ermöglichen. Jetzt will man billigere Arbeitskräfte aus dem Ausland holen, um unseren Fachkräftemangel zu mildern, gleichzeitig werden deutsche Hochschulabgänger mit Praktikantenstellen hingehalten oder nur mit Zeitverträgen abgespeist. Es ist unvernünftig, gut ausgebildetet Deutsche ins Ausland abwandern zu lassen, weil sie dort mit Freude angenommen werden und dort bei guter Bezahlung ihren Beruf ausüben.
Wenn sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht ändert, werden auch wir unseren Söhnen empfehlen, in Länder wie USA, Canada, Norwegen, Schweden oder England auszuwandern , weil dort ihre Leistung geschätzt und entsprechend honoriert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Laufer

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