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Frage von Simona R. •

Frage an Ursula von der Leyen von Simona R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,
Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Frage betrifft Ihren Vorschlag, zur Sicherung der Teilhabe von Kindern im Leistungsbezug eine Chipkarte einzuführen.

Ich bin alleinerziehende Mutter eines 11-jährigen Kindes und, aufgrund von Fehlern in der bisherigen Arbeitsmarktpolitik, trotz vollzeit-Job, ein sog. "Aufstocker". Grundsätzlich finde ich es völlig in Ordnung, für bestimmte Dinge Gutscheine zu erhalten, so wie es vor Hartz IV üblich war, wenn man eine Waschmaschine o.ä. brauchte. Auch, wenn man mit einer Art "Sozialpass" freien Eintritt in Schwimmbäder und Museen bekäme, würde ich das begrüßen. Dennoch braucht ein Kind, bis zu einem gewissen Alter, eine erwachsene Begleitperson und Fahrgeld. Wie soll das mit einer Chipkarte, die nur für Kinder und nur für bestimmte Einrichtungen gilt, funktionieren? Desweiteren sind die Interessen der Kinder sehr unterschiedlich. Mit den von Ihnen vorgeschlagenen 200 Euro/Jahr (oder 16 Euro/Monat) kann man gerade mal eine Mitgliedschaft in einem Turn- oder Fußballverein bezahlen. Doch was ist mit dem Turnanzug oder den Fußballschuhen? Was ist, wenn das Kind lieber Karate-Unterricht nehmen möchte, oder Ballet? Was ist, wenn das Kind ein eher musisches Talent hat und Musik machen oder gar malen möchte? Unsere bezirkliche Musikschule kostet 40 Euro im Monat. Ein Privatlehrer, oder die nette Dame von nebenan, die ihre Rente aufbessern möchte, kann wohl kaum die Chipkarte abrechnen. Und Leinwand und Farben könnte man damit auch nicht kaufen.
Außerdem ist es nicht NUR die Teilhabe, für die der jetzige Satz nicht ausreicht. Auch Kleidung und vor allem Schuhe müssen ständig erneuert werden. Sie haben selbst Kinder. Auch, wenn mein Kind keine Markenschuhe braucht, wie Ihre....Die selbe Anzahl von Paaren im Jahr braucht er trotzdem. Bitte bedenken Sie dies bei der Neuberechnung.

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Antwort ausstehend von Ursula von der Leyen
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